- 3929 - 1319. Juli 4. Nimburg a. d. Elbe. IIII non. Jul. regn. a. IX. Johann, König von Böhmen und Polen, Graf von Luxemburg, schenkt dem Jakob Rukeri (Rücker), Richter in Habelswerde (Habelschwerd), wegen seiner Verdienste um die Befestigung dieser Stadt die dortige Vogtei mit 2 Mühlen an den Gewässern Neisse und Wistricz (Weistritz) unter der Stadt gelegen mit 9 Rädern, darunter 1 Walkrad frei von allem Dienst, mit der sechsten Brot-, Fleisch- und Schuhbank und einer Badstube, ferner die Gerichte in den Dörfern Dietrichsbach (Dittersbach bei Habelschwerd, von den Hussiten zerstört und nicht wieder aufgebaut vgl. Zimmermann, Beyträge etc. IX, 288) und Wistricz (Weistritz bei Habelschwerd) mit der einradigen Mühle daselbst, ferner das Dorf Verlornwasser gewöhnlich genannt mit dem Gerichte daselbst, die Viehweiden vor der Stadt Habelschwerd, die er sich selbst gekauft hat, die Fischereien und den Vogelfang mit allem Recht und aller Nutzung. Dieses Alles erhalten Jakob und seine Nachfolger zu Erbrecht, jedoch haben sie die davon schuldigen Dienste zu leisten. Das Gehöft, welches Jakob in gen. Stadt erbaut und zur besseren Befestigung der Stadt mit seinem Gelde verstärkt hat, soll er in gleicher Weise wie oben besitzen. Aus dem in Wien befindlichen Or. abgedr. bei Emler, Reg. Boh. et Mor. III, 207 f. und aus einem Vid. von 1455 in den Glatzer Geschichtsquellen, edd. Volkmer und Hohaus I, 37. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |